AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Würstelstand Schwaighofer & Leitner GmbH

§ 1 Ausschließlichkeitsklausel

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Würstelstand Schwaighofer & Leitner GmbH.

§ 2 Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Würstelstandbetreiber und dem Vertragspartner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis erbrachten Dienstleistungen.

2.2. Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Gastwirtes werden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Von diesen AGBG abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2.3. Der Würstelstandbetreiber behält sich das Recht vor, jederzeit die AGBG, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

§ 3 Vertragsabschluss/Vertragsinhalt

3.1. Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die mündliche Annahme der Bestellung – spätestens durch die Bewirtung –des Gastes durch den Würstelstandbesitzer oder dessen Angestellte zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Vertragspartner an den Bewirtungsvertrag gebunden.

3.2. Als Grundlage für das Entgelt gilt die zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuelle Preisliste welche vor Ort aushängig ist.

§ 4 Rechte des Vertragspartners

4.1. Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung, sowie den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

4.2. Sind Einrichtungen aus technischen Gründen nicht verfügbar bzw benutzbar, steht dem Vertragspartner kein Recht auf Entgeltminderung zu.

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Bewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich –falls noch nicht berücksichtigt –gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

5.2. Der Würstelstandbesitzer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Würstelstandbesitzer Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollten Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen usw.

5.3. Der Vertragspartner und seine Gäste haften dem Würstelstandbesitzer gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Würstelstandbesitzers entgegennehmen, verursachen. Für Ansprüche Dritter hält der Vertragspartner/Gast den Würstelstandbesitzer zur Gänze schad- und klaglos.

5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ohne vorherige Genehmigung des Würstelstandbesitzers ist nicht gestattet.

§ 6 Rechte des Würstelstandbesitzers

6.1. Werden vom Würstelstandbesitzer Sonderwünsche des Vertragspartners oder Gastes erfüllt, so ist dieser berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt bzw die Art der Berechnung ist jedoch vor Leistungserbringung durch den Gastwirt dem Gast/Vertragspartner offenzulegen.

6.2. Dem Würstelstandbesitzer steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

§ 7 Pflichten des Würstelstandbesitzers

7.1. Der Würstelstandbesitzer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

7.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 8 Gutscheine

8.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird kein Ersatz geleistet.

§ 9 Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

9.1. Der Würstelstandbesitzer ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast von den Einrichtungen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; Bei Auflösung des Bewirtungsvertrages aus wichtigen Grund ist der Vertragspartner zur Bezahlung des Entgelts verpflichtet.

§ 10 Haftung

Die Firma Würstelstand Schwaighofer & Leitner GmbH haftet – mit Ausnahme für Personenschäden – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit ihre Vorlieferanten ihr gegenüber haften.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist 5020 Salzburg. Es gilt österreichisches Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.